Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

WAS IST VOR DER KONTAKTAUFNAHME ZU BEACHTEN?

Als niedergelassener psychologischer Psychotherapeut besteht die Berechtigung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie mit Beihilfestellen. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Sie sind 18 Jahre alt oder älter und es liegt eine so genannte psychische Störung und damit eine Erkrankung vor. Dies herauszufinden kann unter anderem Aufgabe der Psychotherapeutischen Sprechstunde und weiterer so genannten probatorischen Sitzungen sein, in denen Sie einen ersten Vorgeschmack auf eine kommende Behandlung erhalten können.

BEVOR EINE THERAPIE BEGINNEN KANN…

Zu Beginn laden wir Sie zu einem circa einstündigen Termin in unsere Praxis ein, wo Sie zum einen Gelegenheit erhalten, sich mit uns vertraut zu machen. Zum anderen werden in einem Erstgespräch mit Ihnen Eindrücke zu möglichen Therapie-anknüpfpunkten gesammelt. Abgerundet wird das Kennenlernen mit einem kurzen Fragebogen.
Im weiteren Gespräch mit dem behandelnden Therapeuten wird abschließend herausgestellt, ob die angebotene Therapieform, nämlich eine so genannte tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie, bei Ihnen voraussichtlich eine gute Wirksamkeit zeigen wird. 

Wenn das zutrifft, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Antrag einreichen, der bis auf Ihre Unterschrift für Sie von unserer Praxis vorbereitet wird.

MÖGLICHER THERAPIEUMFANG- UND DAUER

In der Regel werden sich dann in der Regel 12 Einzelsitzungen anschließen, und üblicherweise erfolgt eine Sitzung pro Woche bei einer Dauer von 50 Minuten. Sollte sich das als nicht ausreichend erweisen, besteht die Möglichkeit, die Behandlung entsprechend um weitere 12 Sitzungen, darüber hinaus noch einmal um weitere 36 Sitzungen, zu verlängern. Insgesamt umfasst die Höchstzahl der von Krankenkassen finanzierten Therapiestunden maximal 100 Sitzungen. Diese und weitere Einzelheiten werden im Rahmen der ersten Sitzungen ausführlich mit Ihnen erörtert.

WAS PASSIERT IN DEN SOGENANNTEN SITZUNGEN?

In den Sitzungen wird gesprochen, und Sie bestimmen, was Sie in die Behandlung einbringen möchten.

FINDET DIE BEHANDLUNG IM SITZEN ODER AUF DER „BERÜHMTEN FREUD‘SCHEN COUCH“ STATT?

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, die Behandlung sowohl im Sitzen als auch im Liegen durchzuführen. Dies geschieht in Absprache mit Ihnen im Laufe der Behandlung.

WAS KOSTET EINE BEHANDLUNG?

Ihre private oder gesetzliche Krankenkasse, gegebenenfalls Ihre Beihilfestelle, übernimmt die Kosten der Psychotherapie im Krankheitsfalle gemäß der so genannten Psychotherapierichtlinien. Paarberatungen oder Erziehungsberatungen sind hingegen keine Krankenkassenleistungen. Nichtsdestotrotz bilden sich Erkrankungen natürlich auch im Umgang mit dem eigenen Partner, den Kindern usw. aus. Auch dies ist Gegenstand der ersten probatorischen Sitzungen, in denen herausgearbeitet wird, ob die Finanzierung der Behandlung Ihrer Probleme von Ihrer Krankenkasse übernommen wird.